Die Wolfskralle

Immer noch herrscht allgemeine Verunsicherung, wie mit der sogenannten Wolfskralle umzugehen ist. Hierzu möchte ich gerne ein wenig Licht ins Dunkel bringen…

Aber zu erst: Was ist eine Wolfskralle? Die Wolfskralle, Afterkralle oder auch Daumenkralle entspricht anatomisch gesehen der Daumen bzw. große Zeh des Menschen und ist damit das fünfte Glied am Gelenk. Wer sich nun kurz an den Pfotenabdruck seines Hundes erinnert, dem fällt schnell auf, dass dieser nur 4 Ballenabdrücke im Boden hinterlässt. Diese fünfte Kralle hat nämlich keinen Bodenkontakt und läuft sich daher nicht ab. Verwirrenderweise könnte man vermuten, dass diese Kralle ein revolutionäres Überbleibsel aus der wölfischen Urzeit ist. Nun ist es aber so, dass Wölfe diese Kralle gar nicht besitzen. Zum Glück, wer würde sie ihnen wohl schneiden :)
Um nun etwas genauer zu definieren, um was es in diesem Artikel geht, wird nochmals ein Erklärung benötigt: Die Daumenkralle (am Vorderlauf) ist bei jedem Hund, egal welcher Rasse angelegt! Sie macht im Normalfall auch keinerlei Probleme.
Hier geht es allerdings um die Wolfskralle (Afterkralle), die am Hinterlauf angelegt ist. Jeder, der jetzt verwirrt auf die Suche geht, dem sei gesagt: viele Rassen haben dieses 5te Glied am Hinterlauf gar nicht. Daher ist dies bei eurem Hund vielleicht gar nicht auffindbar. Viele Hirtenhunde haben diese allerdings noch, auf diesem Bild z.B. ein Border Collie. Andere Rassen müssen diese Kralle laut VDH-Vorschrift sogar besitzen, und dann nicht nur ein, sondern gleich zwei mal. Dazu gehören unter anderem der Berge de Brie, Pyrenäenhunde oder der Beauceron.
Nun aber zu dem Problem, die diese Kralle mit sich bringt: Diejenigen, die eine Rasse haben, bei der diese angelegt ist, wurden vielleicht schon hier und da angesprochen, warum sie dieses Glied nicht schon längst entfernt haben. Nein, ihr habt nichts verpasst zu tun! Tatsächlich ist es bei einigen Züchtern oder Hundehaltern noch selbstverständlich, dass diese Kralle bei den Welpen einfach gezogen oder relativ früh operativ entfernt werden. Dies ist aber VERBOTEN! Das Tierschutzgesetzt macht es möglich! (wer selber nachlesen möchte findet den genauen Wortlaut hier) Der §6 Abs. 1 besagt ganz klar, dass keinem Tier gesunde Gliedmaßen entfernt werden dürfen! Dies gilt nicht nur für Ohren und Rute sondern eben auch für die Wolfskralle. Jedoch gibt es Außnahmen, bei denen der Tierarzt der selbstverständlich einer Entfernung zustimmen würde. Dazu gehört eine erhöhte Verletzungsgefahr, wenn die Kralle z.B. nicht richtig am Glied verwachsen ist, viel Hundesport betrieben wird, bei dem eine Verletzung vorprogrammiert bzw. schon vorgekommen ist. Diese OP wird normalerweise in Verbindung mit einer anderen anstehenden Operation verbunden – z.B. der Katration. Nur in akuten Fällen würde der Tierarzt euren Hund ausschließlich zur Entfernung der Wolfkralle narkotisieren.
Eine wichtige Vorsorge, um Verletzungen an der Kralle zu vermeiden ist in erster Linie, diese regelmäßig zu kürzen, denn wie oben schon erwähnt läuft sie sich nicht ab und kann ungeahnte Ausmaße annehmen. So kann sich schnell etwas darin verfangen oder der Hund bleibt damit hängen.

 

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